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Pflicht des Imams, die Neota aufzuschreiben

Frage

Frage: In einem Dorf besteht seit alters der Brauch, dass derjenige Imam, der an der Moschee lebt, bei Hochzeiten die Neota (Geldgeschenke bei der Hochzeit, die aufgeschrieben werden) und Ähnliches aufschreiben muss; und wenn der Imam sich weigert, äußern die Leute Beanstandungen. Ein Imam weicht dem aus, ein anderer Imam tut es. Ist dieses Aufschreiben der Neota erlaubt oder nicht?

Antwort

Die Neota ist ein Darlehen (Qard), dessen Rückzahlung verpflichtend ist; das Aufschreiben von Darlehensgeschäften ist ein Gebot der Scharia. Wenn es mit dem Imam bei der Anstellung vereinbart wird – ähnlich wie an manchen Orten das Aufschreiben des Nikah (Ehevertrag), die Reinigung der Moschee und Ähnliches vereinbart werden –, dann ist es richtig.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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