Das Entgelt des Barbiers
Frage
Frage: Ein Prediger sagte in einem Vortrag, das Entgelt des Barbiers sei haram. Seit ich, der Geringe, das gehört habe, bin ich äußerst beunruhigt: Das ist ja gerade das Gewerbe von mir, dem Geringen. Und ich gebe von meinem Verdienst Almosen und zahle Zakat, gebe mein Geld nach Möglichkeit für Moschee und Madrasa aus; außerdem stammen Essen, Trinken und Kleidung alle nur aus diesem Verdienst.
Antwort
Wenn der Barbier gemäß der Scharia den Kopf rasiert, den Schnurrbart kürzt, die Achselhöhlen rasiert und die Nägel schneidet, dann ist das Entgelt dafür nicht haram, sondern erlaubt. Vermutlich ist der Zweifel durch das Wort „Hadschdscham“ entstanden: Das Entgelt des Hadschdscham wird im Hadith als schlecht (khabith)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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