Entgelt für das Spielen von Musikinstrumenten
Frage
Frage: Diejenigen, die in einer „englischen Kapelle“ (westliche Blasinstrumente) spielen und Muslime sind – das ist ihr Gewerbe, und davon leben sie. Wie ist ihr Verdienst nach der Auslegung der Hadithe zu beurteilen? Und soll man ihnen Läden der Moschee vermieten oder nicht? Wir bitten um eine Fatwa – ausführlich und kurz zusammengefasst; in dieser Angelegenheit gibt es unter uns Streit.
Antwort
Auf englischen Musikinstrumenten zu spielen ist nach der Scharia nicht erlaubt, und es zu seinem Gewerbe zu machen ist ebenfalls untersagt; das Einkommen daraus ist nicht erlaubt. Wenn man solchen Leuten Läden der Moschee vermietet, so widerspricht das zudem der Achtung vor der Moschee.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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