Lohn für die Bewässerung aus der Ernte
Frage
Frage: Eine Person besitzt eine Maschine (Pumpe); dieser Maschinenbesitzer bewässert fremdes Land, Felder, und nimmt als Vergütung dafür ein Viertel. Ist das erlaubt?
Antwort
Ein Geschäft über die Bewässerung eines Feldes mit Hilfe einer Maschine so abzuschließen, dass als Bezahlung dafür ein bestimmter Anteil der Ernte genommen wird, ist nicht richtig. Es ist eine Idschara Fasida (ungültige Miete, Dienstvertrag)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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