Eintritt der Menstruation im Zustand des Ihram
Frage
(1) Mudschiba (der Name der Frau) sollte mit dem Flugzeug von Bombay zum Hadsch aufbrechen. Zu dieser Zeit hatte sie ihre Periode, doch sie hatte aufgehört. Vor dem Abflug nahm sie die Ganzkörperwaschung (Ghusl) vor, legte den Ihram an und stieg ins Flugzeug. Nach der Ankunft in Dschidda setzte die Menstruation wieder ein, und Mudschiba legte den Ihram ab. Am nächsten Tag hörte sie wieder auf, und sie legte, nachdem sie den Ghusl vorgenommen hatte, den Ihram erneut an. Hat Mudschiba richtig gehandelt? (2)
Antwort
(1) Sie hat einen Fehler gemacht, indem sie den Zustand des Ihram beendete. (2) Ja, das Opfern (Dam) ist verpflichtend. (3) Die Pflicht, das Dam darzubringen, liegt weiterhin auf ihr. Sie soll über jemanden Geld in die Edle Mekka schicken, damit dort in ihrem Namen das Opfer dargebracht wird. (4–5)
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