Es ist vorzuziehen, den Tawaf az-Ziyara zu verrichten und nach Mina zurückzukehren
Frage
(1) Wenn der Tawaf az-Ziyara später verrichtet wird und der Mensch in Mina bleibt – was ist vorzuziehen: so in Mina zu bleiben, oder nach Mekka zu gehen, den Tawaf az-Ziyara zu verrichten und dann wieder nach Mina zurückzukehren? Welche Vorgehensweise ist besser? (2) Ist das Verweilen in Mina notwendig? Das heißt: Ist es zulässig, am Tag der Abreise die Steinchen auf die Dschamarat (Steinsäulen) zu werfen und nach Mekka zu fahren, ohne wieder zurückzukehren?
Antwort
Vorzuziehen ist es, am zehnten Tag (des Dhu l-Hiddscha) den Tawaf az-Ziyara zu verrichten und nach Mina zurückzukehren. Ebenso ist es zulässig, am zehnten und elften in Mina zu bleiben und am zwölften nach Mekka, dem Verehrten, zu gehen und den Tawaf zu verrichten.
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.