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Eine Möglichkeit, gestohlenes Gut zurückzugeben

Frage

Frage: Ein Mann beging viele Diebstähle, dann hat Allah, der Erhabene, ihn rechtgeleitet. Nun wollte er das gestohlene Gut zurückgeben, hat aber wegen der Vielzahl der Diebstähle vergessen, wem was gehört, und diese Sachen selbst sind auch nicht mehr vorhanden. Wie soll er es nun zurückgeben?

Antwort

Er soll die Höhe des gestohlenen Gutes ungefähr bestimmen und es dem Eigentümer oder dessen Erben zukommen lassen. Wenn über den Eigentümer oder dessen Erben nichts bekannt ist, soll er einen gleich hohen Betrag mit der Absicht für den Eigentümer den Armen als Sadaqa geben und vor dem reinen Allah ständig Reue (Tauba) üben und um Vergebung (Istighfar) bitten.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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