Kino, Bild, Fotografie
Frage
(1) Umar ist ein Kinoliebhaber; er geht mit dem Vorwand hin, dass man dort belehrende Dinge erfährt. Kann der Kinobesuch in irgendeinem Fall zulässig sein? (2) Gibt es einen Unterschied zwischen einem Bild (Taswir) und einer Fotografie oder nicht? Wie verhält es sich nach der Scharia damit, ein Foto zu besitzen? Die Antwort muss ausführlich sein und aus anerkannten Büchern stammen.
Antwort
(1) Sind für Umar nirgends belehrende Worte in der Versammlung rechtschaffener Menschen zu bekommen, dass er in diese Versammlung eitler Zerstreuung und Spielerei geht, die der Scharia widerspricht? All das ist eine Ausflucht (Hila) und eine List des Nafs. An einen solchen Ort zu gehen ist nach der Scharia auf keinen Fall zulässig. (2)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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