Kino mit guter Absicht ansehen und dies offen verkünden
Frage
Zaid erklärt öffentlich: „Ich sehe manchmal, nach langen Pausen, Kino – das ist ein Schauspiel ähnlich dem Theater oder einem Bühnenstück, in dem es Gesang und Musikinstrumente gibt, Tanz und Vergnügungen, Vermischung von Männern und Frauen und die Zurschaustellung unverhüllter Gesichter und entblößter Arme –, und begehe dabei bewusst Fisq (Frevel). Und ich hoffe auf Allah, dass Er, im Blick auf meine Absicht, mich in dieser Sache nicht zur Rechenschaft ziehen wird.
Antwort
Kino anzusehen ist nach der Scharia nicht erlaubt. Es gibt hier mehrere Gründe für die Unerlaubtheit: Gesang und Musikinstrumente, Tanz und Vergnügungen, Vermischung von Männern und Frauen, die Zurschaustellung unverhüllter Gesichter und entblößter Arme, eitle Zerstreuung und Spielerei (Lahw wa Laʿib)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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