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Kinder mit einer Rassel unterhalten

Frage

Frage: Wie ist es (nach der Scharia), nicht volljährige Kinder mit einer Rassel zu unterhalten, wenn keine Bilder darauf sind? Zählt sie nicht zu den Blasinstrumenten (Mazamir)?

Antwort

Sie zählt nicht zu den Mazamir; dafür gibt es einen Spielraum (es ist zulässig).

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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