Kinder mit einer Rassel unterhalten
Frage
Frage: Wie ist es (nach der Scharia), nicht volljährige Kinder mit einer Rassel zu unterhalten, wenn keine Bilder darauf sind? Zählt sie nicht zu den Blasinstrumenten (Mazamir)?
Antwort
Sie zählt nicht zu den Mazamir; dafür gibt es einen Spielraum (es ist zulässig).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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