Trennung von der Ehefrau und Aufenthalt bei ihr für eine bis anderthalb Wochen
Frage
Frage: Ein Mann lebt sieben bis acht Monate getrennt von seiner Frau; das geschieht nach der stillschweigenden Erlaubnis der Frau oder einer angenommenen (Taqdiran) oder impliziten (Hukman) Erlaubnis. Ist das nach der Scharia erlaubt? (2) Und wie viele Tage muss er nach einer solchen Trennung bei der Frau verbringen, damit ihr Recht erfüllt ist? (3) Jemand will nach langer Trennung eine bis anderthalb Wochen bei seiner Frau bleiben und dann für anderthalb Monate wegen einer religiösen Angelegenheit verreisen.
Antwort
(1) Wenn ihr Einverständnis aus starken Begleitumständen (Qara‘in qawiyya) bekannt wird, so genügt auch dies. (2) Diese Entscheidung kann je nach Gesundheit und Temperament unterschiedlich ausfallen. (3) Wenn die vorangegangene Abwesenheit mit ihrer Erlaubnis und ihrem Einverständnis erfolgte, wenn auch nicht ausdrücklich, so ist nach einem Aufenthalt von einer bis anderthalb…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.