Der Ghusl in nacktem Zustand im Badehaus
Frage
(a) Wie ist es zu beurteilen, im Badehaus den Ghusl völlig unbekleidet zu verrichten? (b) Und wenn er darauf beharrt, wie lautet dann das Urteil über diesen Menschen?
Antwort
(a) Das ist zulässig. (b) Worauf beharrt er?
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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