Das Tragen von Schmuck durch eine Witwe
Frage
Wie verhält es sich damit, dass eine Witwe Glasarmreifen und Armreifen aus Silber und Gold trägt? Bei uns gibt es den Brauch, dass eine Witwe keine Glasarmreifen tragen darf. Außerdem: Wie verhält es sich damit, dass Frauen Schmuck aus anderen Materialien als Silber und Gold tragen?
Antwort
Einer Witwe ist es nach Ablauf der Idda (Wartezeit) zulässig, Schmuck, Glasarmreifen usw. zu tragen – all das. Jeglicher Schmuck, in dem keine Angleichung (Taschabbuh) an die Kuffar (Ungläubigen) und die Frevler (Fasiqun) liegt, ist für Frauen zulässig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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