Zwei Zöpfe, Rouge und Puder
Frage
Muslimische Frauen flechten heutzutage überall zwei Zöpfe, und das ist zur Mode geworden. Ist dieses Tun der Frauen nach der Scharia nun erlaubt oder nicht? Und inwieweit ist es in diesem Zusammenhang richtig, Rouge, Puder und ähnlichen Schmuck zu verwenden? Und wie verhält es sich damit, dass Frauen mit unbedecktem Kopf gehen?
Antwort
Zu übernehmen, was ein Erkennungszeichen (Schiʿar) der Kuffar (Ungläubigen) oder der Frevler (Fasiqun) ist, ist Sünde. Frauen müssen ihren Kopf schützen. Den Kopf oder die Haare vor einem Nicht-Mahram zu entblößen ist nicht erlaubt. Sich nach der Mode herausgeputzt und geschminkt auf die Straße zu begeben ist eine Einladung zur Zina (Unzucht).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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