Beimischung von Wein in ärztlichen Arzneien
Frage
Frage: Ich habe von einem muslimischen Arzt gehört, dass in allen englischen (westlichen) Arzneien, die man trinkt, unbedingt eine Beimischung von Wein enthalten ist. Ist es in diesem Fall für Muslime nach der reinen Scharia erlaubt, sich ärztlich behandeln zu lassen und englische Arzneien zu gebrauchen, oder nicht?
Antwort
Wenn durch einen schariatischen Beweis sicher festgestellt wird, dass in einer halalen Arznei Wein enthalten ist, dann ist es nicht richtig, sie zu trinken; ohne sichere Feststellung wird kein Urteil über das Verbot gefällt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
Vorschau. Der vollständige Text öffnet sich bei aktiviertem JavaScript.