Ärztliche Untersuchung durch einen muslimischen Arzt im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft
Frage
Frage: Ist es einem muslimischen Arzt erlaubt, im Auftrag der Lebensversicherungsgesellschaft den Gesundheitszustand derjenigen zu untersuchen, die versichert werden sollen? Der Arzt erhält für jede Untersuchung ein Honorar von der Gesellschaft. Weder vor noch nach der Untersuchung hat der Arzt irgendein Interesse an der Sache: Er bestätigt oder stellt lediglich fest, was der Versicherungsnehmer in seinem Antrag über seine Gesundheit angibt.
Antwort
Die Lebensversicherung ist unzulässig. Die Gebühr, die der Arzt für die Untersuchung nimmt, ist erlaubt; er darf sie für alle seine Angelegenheiten ausgeben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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