Wasserablauf über fremdes Eigentum
Frage
Frage: Die Häuser der beiden Brüder Zaid und Umar stehen nahe beieinander; zwischen den beiden Häusern ist eine Mauer, und unter der Mauer ist eine Öffnung, durch die das Wasser aus Zaids Haus – Regenwasser und Ähnliches – durch Umars Hof fließt und auf die öffentliche Straße abgeht. Dieser Zustand besteht schon ziemlich lange.
Antwort
[ar]وكذا لو كان مسيل ماء سطحه إلى دار رجل وله فيها ميزاب قديم فليس لصاحب الدار منعه عن مسيل الماء[/ar] „Und ebenso, wenn der Wasserablauf vom Dach eines Mannes in den Hof eines anderen Mannes geht und er dort eine alte Dachrinne hat, so ist der Hofbesitzer nicht berechtigt, ihm den Wasserablauf zu untersagen“ („Fatawa Alamgiri“, Bd. 5, S. 394).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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