Das Urteil über einen alten Stier, der vom Besitzer ausgesetzt wurde
Frage
Frage: In der Nähe unserer Siedlung liegen Dörfer von Hindus. Die dortigen Leute lassen meistens absichtlich solche Tiere – Kühe und Stiere –, die unbrauchbar geworden und zu nichts nütze sind, frei laufen, wodurch den Feldern beträchtlicher Schaden zugefügt wird. Wenn man sie in das Pfandlager für aufgegriffenes Vieh (Kanji House) bringt, weigert sich der Schreiber, sie anzunehmen. Darf man (ein solches Tier) mit Erlaubnis des Dorfvorstehers (Pradhan) und Ähnlichem schlachten?
Antwort
Auch vom Dorfvorsteher kann man keine schriftliche Erlaubnis erhalten. Wenn jene Leute eine Übertretung begehen, ihre Tiere nicht angebunden halten und diese Schaden anrichten, so kann man jede geeignete Schutzmaßnahme ergreifen. Man kann (die Tiere) auch zurück in Richtung ihrer eigenen Dörfer treiben.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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