Bewirtung zur Schau (Taʿam ar-Riya)
Frage
Frage: Wie lautet das Urteil über jemanden, der in der Absicht, sich zu rühmen und bekannt zu werden, seine Sippengemeinschaft (Biradari) mit Pilaw, süßem Reis und Ähnlichem bewirtet?
Antwort
Eine solche Bewirtung ist Zurschaustellung (Riya) und Prahlerei, daher ist es eine schwere Sünde; davon ist Reue (Tauba) verpflichtend. [ar]يَـٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوا۟ لَا تُبْطِلُوا۟ صَدَقَـٰتِكُم بِٱلْمَنِّ وَٱلْأَذَىٰ كَٱلَّذِى يُنفِقُ مَالَهُۥ رِئَآءَ ٱلنَّاسِ وَلَا يُؤْمِنُ بِٱللَّهِ وَٱلْيَوْمِ ٱلْـَٔاخِرِ[/ar] „O ihr, die ihr glaubt!
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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