Eine Schuld gegenüber der Moschee darf nicht erlassen werden
Frage
Frage: Dürfen dem Mutawalli (Verwalter) einer Moschee, dem Imam oder einem Diener der Moschee – dem Muezzin und Ähnlichem – die Verbindlichkeiten gegenüber der Moschee erlassen werden, wenn er in Not ist und sie nicht begleichen kann, oder nicht?
Antwort
Zu erlassen ist niemand berechtigt; wer erlassen möchte, soll Spenden sammeln und für ihn bezahlen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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