الإفتاء

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Verkauf zu einem zu niedrigen Preis in der Todeskrankheit

Frage

Frage: (1) Wenn beim Kauf einer Sache ein geringerer Preis gezahlt wird, und beim Verkäufer – aus Zwang, wegen Krankheit, Altersschwäche oder weil er die Hoffnung auf das Leben verloren hat, ein bis zwei Tage vor dem Tod – heimlich, ohne Beratung mit anderen Personen, sodass es nicht bekannt gemacht wurde, eine solche Kaufurkunde über einen höheren Preis ausgestellt wird: Was sagen die Gelehrten der Religion dazu? (2)

Antwort

(1) Wenn diese Kaufurkunde zugunsten einer Person ausgestellt wurde, die nach der Scharia auch Erbe des Verkäufers ist, dann hängt dieser Verkauf von der Zustimmung der übrigen Erben ab: Erteilen sie die Zustimmung, wird er wirksam, andernfalls nicht. Wurde diese Kaufurkunde aber zugunsten eines Fremden ausgestellt (also jemandes, der nach der Scharia kein Erbe ist)

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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