Die Banknote ist der Rupie gleichgestellt
Frage
Frage: Wie soll man in der heutigen Zeit die Einhaltung der Vorgaben der Scharia für einen gültigen Verkauf gewährleisten, wenn Käufe mit Banknoten getätigt werden, mit denen auch Silber und Gold gekauft werden; der Kauf findet nicht zur selben Zeit und am selben Ort statt, der Preis wird als Schuld per Scheck gezahlt, oder das Geschäft wird per „V.P.“ (Postversand mit Nachnahme) abgewickelt? In dieser Lage werden die Bedingungen des Verkaufs nach der Scharia nicht erfüllt, sonst bleibt der, der es tut, ein Sünder.
Antwort
Nun, da es nur noch sehr wenige Rupien gibt – sie sind gewissermaßen selten geworden –, hat man die Banknote der Rupie gleichgestellt, da das gesamte Geschäftsleben jetzt eben mit Banknoten abgewickelt wird. Würde man der Banknote ihren früheren ursprünglichen Status (einer Anweisung – Hawala) belassen, so geriete die einfache Bevölkerung in große Bedrängnis.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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