Verkauf von Waren an jemanden, der Haram verdient
Frage
Frage: Ist es erlaubt, Waren an eine Prostituierte, an Dom (eine Kaste berufsmäßiger Sänger und Musiker) und an Possenreißer (Schauspieler-Narren) zu verkaufen, oder nicht?
Antwort
Jemandem etwas zu verkaufen, der haramen Geldbesitz hat, und von ihm Rupien aus haramem Vermögen zu nehmen, ist nicht erlaubt.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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