Der Kauf einer gestohlenen Sache
Frage
Frage: Ein Jugendlicher, der sich der Volljährigkeit nähert (Murahiq), ging über den Markt und hatte eine wertvolle Sache bei sich. Er sagt: „Ich verkaufe sie“, nannte einen sehr niedrigen Preis, und diese Sache wurde zu einem äußerst niedrigen Preis gekauft. Man fragte ihn, ob sie nicht gestohlen sei – er verneinte, doch aus den Begleitumständen ist es am wahrscheinlichsten, dass es eine gestohlene Sache war. Was soll man jetzt damit tun: sie als Sadaqa weggeben oder anders verfahren?
Antwort
Eine Sache, bei der aufgrund der Begleitumstände die überwiegende Meinung besteht, dass sie gestohlen ist, zu kaufen ist nicht richtig. Wenn man sie schon gekauft hat, soll man sie zurückgeben. Wenn der Eigentümer bekannt wird, soll man sie ihm übergeben und dann, wenn man will, mit ihm eine Vereinbarung treffen und sie kaufen.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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