الإفتاء

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Halwa in der Nacht der Mitte des Schaʿban

Frage

Das Zubereiten von Halwa (einer Süßspeise aus Grieß oder Mehl in geklärter Butter) ist an sich Mubah (erlaubt) – darin stimmen Gelehrte und einfache Leute überein. Wenn man jedoch in der Nacht der Mitte des Schaʿban (Laylat al-Baraʾa), am 14. des geehrten Monats Schaʿban, Halwa zubereitet – das [sonst] nach Bedarf zubereitet wird –, so bereitet man es wegen der Besonderheiten gerade dieses Tages zu, in Wort oder Tat, wie es zu beobachten ist.

Antwort

Etwas für notwendig zu halten, was nach der Scharia nicht notwendig ist, und mit einer erlaubten (Mubah) Sache wie mit einem Wadschib oder einer Sunna zu verfahren, ist nicht richtig; dadurch wird eine solche Sache Makruh: [ar]كُلُّ مُبَاحٍ يُؤَدِّي إِلَى زَعْمِ الْجُهَّالِ سُنِّيَّةَ أَمْرٍ أَوْ وُجُوبَهُ فَهُوَ مَكْرُوهٌ، كَتَعْيِينِ السُّورَةِ لِلصَّلَاةِ وَتَعْيِينِ…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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