الإفتاء

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Die Aussonderung von Getreide für den, der den Verstorbenen wäscht

Frage

An manchen Orten besteht der Brauch: Wenn jemand stirbt, nehmen die Erben des Verstorbenen von dem Getreide ein oder zwei Maund (Gewichtsmaß, ca. 37 kg) ab und legen es beiseite in eine Ecke; vor der Beerdigung des Verstorbenen geben sie dieses Getreide dem, der die [rituelle] Waschung [des Leichnams] vornimmt. Ist es erlaubt, das Getreide auf diese Weise zu geben, oder nicht?

Antwort

Das Getreide stets im Voraus abzusondern ist unbegründet. Für die unentgeltliche Waschung [des Verstorbenen] gibt es große Belohnung; dennoch ist es bei Bedarf auch richtig, die Waschung gegen Bezahlung durchführen zu lassen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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