Das Verlassen einer von einer Seuche betroffenen Ortschaft
Frage
(1) In einem Dorf hält die Pest an. Ist das Verlassen dieses Dorfes erlaubt (Mashru‘) oder nicht erlaubt? Die Hälfte der Leute ist nämlich weggezogen, die andere Hälfte bleibt in der Ortschaft. (2) Wenn jemand wegen der Krankheit aufs Feld gegangen ist, wie lautet das Urteil für ihn?
Antwort
(1) Eine solche Ortschaft mit dem Gedanken zu verlassen: „Wenn wir hier bleiben, erkranken wir an der Pest, wenn wir aber an einen anderen Ort gehen, werden wir gerettet“, ist nicht erlaubt und eine Sünde; im Fiqh und im Hadith ist ein Verbot davon überliefert (so in „al-Aschbah wa-n-Nazair“). (2) Die Antwort hierauf ist ebenfalls in Punkt (1) enthalten.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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