Einen Friedhof dem Idgah angliedern und gemauerte Gräber einebnen
Frage
Frage: Das Land, das an den Idgah (Platz für das Festgebet) angrenzt, war zu einer Zeit ein Friedhof und ist in den Unterlagen als Friedhof eingetragen, doch schon lange werden dort keine Verstorbenen mehr bestattet; es gibt dort nur einige gemauerte (mit Ziegeln eingefasste) Gräber, und das Land selbst liegt brach. Kann man es dem Idgah angliedern oder nicht, und kann man diese gemauerten Gräber einebnen oder nicht?
Antwort
Wenn dieses Land nicht für die Bestattung von Verstorbenen gebraucht wird, nutzlos daliegt und es notwendig ist, es in den Idgah einzubeziehen – wenn ein Grab so alt wird, dass in ihm kein Verstorbener mehr bleibt, sondern er bereits zu Erde geworden ist, ändert sich auch sein Status: Es bleibt weder seine Unantastbarkeit, noch das Verbot, dort zu beten, noch das Verbot des…
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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