Ein einziger Imam leitet das Festgebet an zwei Orten
Frage
Es gibt zwei Orte, zwischen denen vier Meilen Entfernung liegen, und es gibt einen Imam. Er leitet das Gebet am anderen Ort, und an diesem Ort setzt er seinen Stellvertreter o. Ä. ein. Die Umstände sind aber folgende: Die Einwohner der einen Siedlung verrichten das Gebet, nachdem sie die Nachricht vom Mond [der Neumondsichtung] gehört haben, die Einwohner des anderen Ortes verrichten das Gebet nicht, und derselbe Imam leitet das Gebet an beiden Orten, obwohl der Imam fastet.
Antwort
Wenn der Imam das erste Mal (nachdem der Mond festgestellt war) das Festgebet an einem Ort verrichtet hat, so hat er am folgenden Tag kein Recht mehr, in der anderen Siedlung das Festgebet zu leiten, und das Gebet derjenigen, die es am folgenden Tag hinter ihm verrichten, ist nicht gültig.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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