Das Imamat dessen, der während des Hadsch Opium schmuggelt
Frage
Ein Imam einer Moschee reist unter dem Vorwand des Hadsch mit Opium nach Arabien, bringt von dort Gold mit und kommt, nachdem er Bestechungsgeld gegeben hat, [durch die Kontrolle] heraus. Welches Urteil gilt für einen solchen Mann? Die meisten Muqtadis sind über ihn aufgebracht.
Antwort
Wenn der genannte Mann dies eingesteht oder ein Zeugnis nach der Scharia gegen ihn vorliegt, dann ist sein Imamat Makruh tahrimi (stark verpönt), solange er nicht bereut.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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