Der Abstand zwischen den Füßen
Frage
Im Gebet betrug in der ersten Rakʿa der Abstand zwischen beiden Füßen sechs Fingerbreit, und in der zweiten Rakʿa verringerte er sich auf vier Fingerbreit. Entsteht in diesem Fall irgendein Mangel im Gebet?
Antwort
Es gibt keinen Mangel, aber ein Abstand von vier Fingerbreit ist Mustahabb.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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