Nikah ohne Erlaubnis des nächststehenden Wali
Frage
Ein minderjähriges Mädchen hat ältere Brüder, die geschlechtsreif sind. Der älteste Bruder befand sich nicht in einer Entfernung, bei der die Verbindung abgebrochen ist (Masafa munqatiʿa) – vielmehr wurde ihm die Sache absichtlich verheimlicht; der jüngere Bruder war zu Hause. Er hat jedoch dem, der die Nikah durchführte, keinerlei Erlaubnis gegeben, und der verehrte Qadi hat vom jüngeren Bruder keine Erlaubnis verlangt, weil ihm gesagt worden war, das Mädchen sei geschlechtsreif; die Erlaubnis gab die Großmutter…
Antwort
Ist das Mädchen minderjährig, so ist ihre Nikah in der beschriebenen Lage in der Schwebe (Mauquf), abhängig von der Erlaubnis eines Bruders – gleich welches Bruders; durch die Erlaubnis des Mädchens oder ihrer Großmutter wird die Nikah nicht verbindlich (lazim).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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