Beleidigung einer Fatwa
Frage
Wenn jemand sagt: „Ich pinkle auf die Fatwa“ – wie lautet das Urteil darüber?
Antwort
Ist der Sprecher ein unverständiges Kind, ein Geisteskranker oder jemand, der das Bewusstsein und den Verstand verloren hat, so ist er durch das Aussprechen dieser Worte nicht aus dem Iman (Glauben) ausgetreten. In den „Fatawa Alamgiri“ (Bd. 2, S. 876)
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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