Die „unsichtbare Hand“ (Dast-e Ghaib)
Frage
Frage: Wie lautet das Urteil über die „unsichtbare Hand“ (eine Praxis, nach der Geld aus einer unsichtbaren Quelle zufließt): Ist sie erlaubt oder nicht erlaubt?
Antwort
In „Imdad al-Fatawa“ ist geschrieben, dass dies Diebstahl durch Dschinn ist, und dieser ist haram.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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