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Der Nutzen des Idschmaʿ und seine Grundlage (Sanad)

Antwort

Hier ist eines erwähnenswert: Dass das Idschmaʿ ein Beweis (Hudschja) ist, bedeutet keineswegs – Allah bewahre uns vor einem solchen Gedanken –, dass die am Idschmaʿ Beteiligten in den Rechtsfragen der Scharia eine Art „göttliche Vollmacht“ erhalten hätten, sodass sie, vom Koran und von der Sunna losgelöst, alles für haram oder halal erklären dürften, was sie wollen.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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