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Handel mit Feuerwerkskörpern

Frage

Wir betreiben den Handel mit Feuerwerkskörpern, die alle kaufen und verwenden – Muslime und Nichtmuslime. Sind diese Tätigkeit und das Einkommen daraus erlaubt oder nicht erlaubt?

Antwort

Das ist makruh.

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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