Handel mit Feuerwerkskörpern
Frage
Wir betreiben den Handel mit Feuerwerkskörpern, die alle kaufen und verwenden – Muslime und Nichtmuslime. Sind diese Tätigkeit und das Einkommen daraus erlaubt oder nicht erlaubt?
Antwort
Das ist makruh.
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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