الإفتاء

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Das Befolgen eines Brauchs

Frage

Bräuche beruhen auf dem Urf (der allgemein üblichen Praxis); niemand hält sie nach der Scharia für Wadschib, Sunna oder Mustahabb. Solange also von einem Brauch nicht bekannt wird, dass er nach der Scharia verboten ist, kann man ihn nicht Haram nennen; ihn gezwungenermaßen für verboten zu erklären, ist eine Übertreibung.

Antwort

Für einen Brauch ist kein Lohn verheißen, und für sein Unterlassen gibt es keine Strafandrohung – vorausgesetzt, er ist nicht eine Besonderheit der Kuffar und der Fasiqun (Frevler). Weiter: sich an ihn so zu binden, wie man sich an Fard- und Wadschib-Pflichten bindet, und sich vor seinem Unterlassen so zu hüten, wie man sich vor dem Unterlassen von Fard- und Wadschib-Pflichten…

Quelle: Fatawa Mahmudiyya

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