Das Schlachten und der Verzehr eines Tieres, das den Geistern gelobt freigelassen wurde
Frage
Frage (auf Persisch): Was sagen die ehrwürdigen Gelehrten und großen Muftis über das Urteil zu einem Tier, das nach dem Brauch „Bhuk“ (ein Tier den Geistern zu weihen und freizulassen) freigelassen wurde – das heißt, wenn jemanden der Einfluss von Dschinn (?) befällt oder eine schwere Krankheit, dann lässt man meistens das dafür bestimmte, in verschiedenen Farben bemalte Tier im Namen böser Geister oder einfach so frei und meint, der schädliche Einfluss sei von ihnen gekommen und (dadurch) werde Heilung geschenkt?
Antwort
Ein solches Tier scheidet nicht aus dem Eigentum des Besitzers aus, und es im Namen böser Geister freizulassen ist nicht erlaubt; ebenso ist es falsch, es freizulassen, ohne das Eigentum zu übertragen (Tamlik).
Quelle: Fatawa Mahmudiyya
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